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AGB

Geltungsbereich, Abwehrklausel, Anerkennung

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Cremer GmbH & Co. KG (Lieferant) und Bestellern, die Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.

1.2     Mit der Erteilung des Auftrages oder der Annahme unserer Leistungen erkennt der Besteller die Geltung dieser AGB nicht nur für das betreffende Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.

1.3     Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht durch die Cremer GmbH & Co. KG  widersprochen wurde, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich durch die Cremer GmbH & Co. KG  schriftlich zugestimmt.

1.4     Im Zweifel ist die deutsche Sprachversion dieser AGB rechtsverbindlich.

2         Angebot, Nebenabreden, Schriftform, Angebotsunterlagen

2.1     Die Angebote der Cremer GmbH & Co. KG  sind freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn die Cremer GmbH & Co. KG  die Bestellung annimmt.

2.2     Nebenabreden zu Angeboten und Auftragsbestätigungen der Cremer GmbH & Co. KG  bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Cremer GmbH & Co. KG .

2.3     Die zum Angebot der Cremer GmbH & Co. KG  dem Besteller überlassenen Unterlagen (Abbildungen,Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, u.a.) sindunverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich alsverbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen und anderenUnterlagen behält sich die Cremer GmbH & Co. KG  sämtliche Eigentums- undUrheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nichtzugänglich gemacht werden. Die vorgenannten Unterlagen sind auf Verlangen oder bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich an die Cremer GmbH & Co. KG  zurückzugeben Die Cremer GmbH & Co. KG  verpflichtet sich,vom Abnehmer als vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mitdessen schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

2.4     Mustersendungen werden berechnet und nicht zurückgenommen. Kleinere Modell- oder Garniturveränderungen behält sich die Cremer GmbH & Co. KG vor.

3         Preise und Zahlungsbedingungen

3.1     Die Preise der Cremer GmbH & Co. KG  gelten, wenn nicht anders vereinbart, für die Lieferung ab Werk. Die Preise der Cremer GmbH & Co. KG  umfassen dagegen nicht Verpackung, Fracht, Versicherung und Umsatzsteuer.

3.2     Erhöhen sich bei Aufträgen, die später als vier Wochen nach Vertragsabschluss ausgeliefert werden sollen, die Einkaufspreise der Cremer GmbH & Co. KG  bis zur Ausführungen des Vertrages, so ist die Cremer GmbH & Co. KG  berechtigt, auch die hier vereinbarten Preise in gleicher Weise zu erhöhen.

3.3     Bestehen keine gesonderten Vereinbarungen, werden die Preise mit Übergabe des Liefergegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig und sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit ohne jeden Abzug zu bezahlen.

3.4     Leistet der Besteller den Preis nicht innerhalb der in 3.3 genannten Frist, kann die Cremer GmbH & Co. KG  dem Besteller Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlichten Basiszinssatz berechnen.

3.5     Wechsel und Schecks des Bestellers werden von der Cremer GmbH & Co. KG  nicht an Erfüllung statt, sondern lediglich erfüllungshalber angenommen. Die Rechte aus den vereinbarten Eigentumsvorbehalten werden bis zur Einlösung der Wechsel bzw. Schecks nicht berührt.

3.6     Mitarbeiter der Cremer GmbH & Co. KG  sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Skonto-Zusagen der Cremer GmbH & Co. KG  gelten nur, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Rechnungen nicht in Verzug befindet.

3.7     Werden der Cremer GmbH & Co. KG  nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, kann die Cremer GmbH & Co. KG  nach ihrer Wahl Vorschusszahlungen, Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen vom Besteller verlangen.

3.8     Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnungen wegen etwaiger von der Cremer GmbH & Co. KG  bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Der Besteller kann gegen Forderungen der Cremer GmbH & Co. KG  nur mit Verbindlichkeiten in derselben Währung und nur insoweit aufrechnen, als die Forderungen des Bestellers von der Cremer GmbH & Co. KG  unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

4         Lieferung, Lieferfristen und -termine

4.1     Von der Cremer KG genannte Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, soweit sie nicht schriftlich und ausdrücklich von der Cremer GmbH & Co. KG  als verbindlich bezeichnet werden.

4.2     Eine der Dauer nach bestimmte Leistungsfrist beginnt – soweit der Cremer GmbH & Co. KG  zu diesem Zeitpunkt alle die von dem Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben vorliegen und vom Besteller zu leistende Vorschusszahlungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen erfolgt sind – mit dem Ablauf des Tages, an dem sich die Cremer GmbH & Co. KG  und Besteller über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben, frühestens jedoch mit der Absendung der Auftragsannahme durch die Cremer GmbH & Co. KG .

4.3     Eine Lieferfrist oder ein Liefertermin gilt als von der Cremer GmbH & Co. KG  gewahrt, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Lieferfrist oder Ablauf des Tages des Liefertermins das Werk oder Verkaufslager der Cremer GmbH & Co. KG  verlassen hat. In den Fällen, in denen der Liefergegenstand nicht versandt werden kann oder soll, gilt die Lieferfrist oder ein Liefertermin als von der Cremer GmbH & Co. KG  gewahrt, wenn die Anzeige der Lieferbereitschaft bis zum Ablauf der Lieferfrist oder Ablauf des Tages des Liefertermins das Werk oder Verkaufslager der Cremer GmbH & Co. KG  verlassen hat.  

4.4     Die Cremer GmbH & Co. KG  ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich dem Besteller in Rechnung zu stellen.

4.5     Verzögert sich die Leistung durch Umstände höherer Gewalt, also von außen kommende, nicht voraussehbare und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse (Krieg, Kriegsgefahren, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Reaktorunfälle, u.ä.), verlängert sich die Lieferfrist bzw. verschiebt sich der Liefertermin um die Dauer der Umstände höherer Gewalt. Dies gilt entsprechend, wenn die vorgenannten Umstände bei Unterlieferanten derCremer GmbH & Co. KG  eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Cremer GmbH & Co. KG  nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges der Cremer GmbH & Co. KG  entstehen.

4.6     Wird die Leistung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann die Cremer GmbH & Co. KG  dem Besteller nach Ablauf von 14 Tagen nach Anzeige seiner Lieferbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk der Cremer GmbH & Co. KG  Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Verzögerung, berechnen. Die Cremer GmbH & Co. KG  ist im Falle des Annahmeverzugs des Bestellers auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

5         Versand, Gefahrübergang, Versicherung, Verpackung

5.1     Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, sobald die Cremer GmbH & Co. KG  den Liefergegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Cremer GmbH & Co. KG  noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Lagerung beim Besteller übernommen hat.

5.2     Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Lieferbereitschaft an auf den Besteller über.

5.3     Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung durch die Cremer GmbH & Co. KG  gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

5.4     Soweit die Cremer GmbH & Co. KG  verpflichtet ist, Verpackungen zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport der für den Liefergegenstand verwendeten Verpackungen.

6         Eigentumsvorbehalt

6.1     Die Cremer GmbH & Co. KG  behält sich das Eigentum an sämtlichen von der Cremer GmbH & Co. KG  an den Besteller gelieferten Gegenständen bis zur Bezahlung der Gesamtforderung gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Cremer GmbH & Co. KG  dient.

6.2     Die Be- und Verarbeitung von der Cremer GmbH & Co. KG  gelieferter und noch im Eigentum der Cremer GmbH & Co. KG  stehender Liefergegenständen erfolgt stets im Auftrag der Cremer GmbH & Co. KG , ohne dass für die Cremer GmbH & Co. KG  Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.

6.3     Werden die im Eigentum der Cremer GmbH & Co. KG  stehenden Liefergegenstände mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Cremer GmbH & Co. KG  ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für die Cremer GmbH & Co. KG .

6.4     Der Besteller darf die im Eigentum der Cremer GmbH & Co. KG  stehenden Liefergegenstände nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

6.5     Der Besteller tritt schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und der Cremer GmbH & Co. KG  die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe, also nicht nur den anteiligen Papierwert, an die Cremer GmbH & Co. KG  ab.

6.6     Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich der Cremer GmbH & Co. KG  gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des der Cremer GmbH & Co. KG  zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstands die Gesamtforderung der Cremer GmbH & Co. KG  um mehr als 20 %, so ist die Cremer GmbH & Co. KG  auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

7         Gewährleistung / Verjährung

7.1     Der Besteller hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang des Liefergegenstandes der Cremer GmbH & Co. KG  schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Besteller gegen die Cremer GmbH & Co. KG  ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2     Bei berechtigten Mängelrügen ist die Cremer GmbH & Co. KG  – unter Ausschluss der Rechte des Bestellers zur Selbstvornahme, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung herabzusetzen (Minderung) – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Cremer GmbH & Co. KG  aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Nachlieferung erfolgen. Die Cremer GmbH & Co. KG  trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller den Rücktritt vom Vertrag erklären oder Schadensersatz zu den in Ziff. 8 Abs. 2 ff geregelten Bedingungen verlangen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind.

7.3     Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Auftragswert und Wert des mangelhaften Leistungsgegenstandes. Dies gilt nicht, wenn die Cremer GmbH & Co. KG  die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.4     Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung des Leistungsgegenstandes.

7.5     Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Cremer GmbH & Co. KG  nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8         Haftungsbeschränkungen / Verjährung

8.1     Die Cremer GmbH & Co. KG  haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die der Cremer GmbH & Co. KG  zurechenbaren Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Cremer GmbH & Co. KG , ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

8.2     Für Schäden, die nicht von Ziff. 8 Abs. 1 dieser AGB erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Cremer GmbH & Co. KG , ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Cremer GmbH & Co. KG  nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung dem Grunde nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie der Höhe nach bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) begrenzt, soweit die Cremer GmbH & Co. KG , ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt hat bzw. haben.

8.3     Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch die Cremer GmbH & Co. KG , ihren gesetzlichen Vertretern sowie ihren Erfüllungsgehilfen haftet die Cremer GmbH & Co. KG  gegenüber dem Besteller nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Cremer GmbH & Co. KG , ihre gesetzlichen Vertretern sowie ihre Erfüllungsgehilfen haftet die Cremer GmbH & Co. KG nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

8.4     Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Cremer GmbH & Co. KG  gemäß Ziff. 7 dieser AGB. Soweit die Haftung der Cremer GmbH & Co. KG  ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.5     Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes. Dies gilt nicht im Fall von durch die Cremer GmbH & Co. KG , ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die Cremer GmbH & Co. KG , ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

9         Rücktrittsvorbehalt

Die Cremer GmbH & Co. KG  hat das Recht, vom Vertrag mit dem Besteller zurückzutreten, wenn auf Seiten der Cremer GmbH & Co. KG  ein vorübergehendes Leistungshindernis oder eine erhebliche Verteuerung der Leistung eintritt, nicht betriebsbezogene Selbstbelieferungen ausbleiben oder der Besteller schuldhaft ein sonstiges Leistungshindernis herbeiführt.

10      Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1  Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Cremer GmbH & Co. KG  aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ist Euskirchen.

10.2  Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

10.3  Für die gesamten Rechtsbeziehungen der Cremer GmbH & Co. KG , auch mit ausländischen Bestellern, deren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG).

Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese AGB zugrunde liegen, ist Euskirchen. Dies gilt auch für alle Klagen ausländischer Besteller gegen die Cremer KG oder Klagen der Cremer GmbH & Co. KG  gegen ausländische Besteller und – soweit gesetzlich zulässig – auch für Wechsel- und Scheckklagen. Die Cremer GmbH & Co. KG  ist weiter berechtigt, den Besteller nach ihrer Wahl am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsorts zu verklagen.

Cremer GmbH & Co. KG  im Januar 2021

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